Kauf auf Rechnung

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MIETBEDINGUNGEN



(1) Die Mietzeit für Bögen und Zubehör beträgt mindestens 6 Monate. Die Miete wird im   Voraus erhoben und ist ohne Abzug zu zahlen. Wird der Mietvertrag vier Wochen vor     Ablauf der Mietzeit nicht schriftlich gekündigt verlängert sich der Mietvertrag         automatisch um weitere 6 Monate. Alle Mietpreise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Die Mietgegenstände werden vom Mieter abgeholt oder auf Kosten und Gefahr des Mieters an die vom Mieter angegebene Anschrift versendet.
(3) Sichtbare Mängel sind vom Mieter sofort bei Erhalt und Übernahme der Mietgegenstände zu beanstanden. Nachträglich gemeldete Mängel können nicht anerkannt werden.
(4) Wird der Mietvertrag nicht verlängert, ist der Mieter verpflichtet auf seine Kosten, die gemieteten Artikel innerhalb von 5 Werktagen nach Ablauf der Mietzeit an den Vermieter zurückzugeben oder zu schicken. Bei nicht erfolgter rechtzeitiger Rückgabe der Mietartikel ist der Vermieter berechtigt die Rückgabe der Mietartikel zu fordern, ohne auf Ansprüche aus dem Mietvertrag zu verzichten.
(5) Der Mietvertrag gilt als beendet, sobald die Mietgegenstände wieder an den Vermieter zurückgegeben bzw. portofrei für den Vermieter zurückgeschickt werden und evtl. ausstehende Mieten gezahlt, sowie evtl. Schäden und/oder Schadenersatz-forderungen beglichen worden sind.
(6) Der Mieter haftet während der Mietzeit für den Verlust und/oder die Beschädigung der Mietartikel. Bei Verschmutzung oder Beschädigung der zurückgegebenen Mietgegenstände, die über eine übliche Gebrauchsabnutzung hinausgehen, ist der Vermieter berechtigt, die Kosten der Reparatur und/oder Reinigung dem Mieter in Rechnung zu stellen. Ist die Beschädigung und/oder Verschmutzung nicht durch Reparatur und/oder Reinigung zu beseitigen, oder liegen die Kosten für Reparatur und/oder Reinigung über dem Neuwert des Mietgegenstandes, so verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand zu kaufen oder den entsprechenden Neupreis als Schadenersatz zu entrichten.
(7) Ändert sich während der Mietzeit die Rechnungsanschrift des Mieters ist die neue Anschrift unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Für eine erforderlich werdende Anschriftenermittlung wird der Mieter mit den Kosten belastet.
(8) Die erste Mietrate für die Mietzeit von 6 Monaten wird durch Vorkasse erhoben. Für die Folgemietzeiten und die Abrechnung bis zur mangelfreien Rückgabe der Mietsachen erteilt der Mieter dem Vermieter eine Einzugsermächtigung. Diese ist Bestandteil des Mietvertrages. (Siehe Anhang)
(9) Werden innerhalb der Mietzeit die Wurfarme gewechselt, so erheben wir für den Tausch von Holzwurfarmen aus dem Set A eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR und für Wurfarme aus dem ILF-Stecksystem eine Gebühr in Höhe von 20,00 EUR. Erfolgt der Wurfarmwechsel zum Ablauftermin einer Mietperiode, so ist dieser Tausch kostenfrei.
(10) Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die Rückgabe des Mietartikels zu verlangen, ohne auf seine Rechte aus dem Mietvertrag zu verzichten.
(11) Sämtliche gemieteten Artikel bleiben während der Mietzeit das uneingeschränkte Eigentum von est-Bogensport. 
(12) Wird während oder unmittelbar nach der Mietzeit vom Mieter ein neuer Bogen erworben so werden 2 Monatsmieten auf den Kaufpreis eines Neu-Bogens vergütet. Gleiches gilt für Mietwurfarme und Mietstabilisatoren. Eine Anrechnung beim Kauf auf anderes Zubehör ist nicht möglich.
(13) Rücksendungen, gleich welcher Art, müssen vorab angekündigt werden. Rücksendungen der Mietartikel werden nur angenommen, wenn die Zustellung frei erfolgt.
(14) Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin.



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