Wichtiger Hinweis zur MwSt.


Seit dem 1. Juli 2021 sind Unternehmer verpflichtet den jeweiligen Mehrwertsteuersatz des Ziellandes zu erheben und zentral dem Bundeszentralamt für Steuern (BzSt.) zu melden. Daraus ergibt sich für ausländische Käufer ggf. ein anderer Verkaufspreis, wenn die Mehrwertsteuer im Zielland von den in Deutschland geltenden 19% abweicht.